Allgemeine Geschäftsbedingungen der H3IT GmbH
Stand: Version 2-0 – November 2025. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der H3IT GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Softwarelösungen von H3IT (Bauleiter Günther AI).
A. Allgemeine Bedingungen & B. Besondere Bedingungen
Teil A gilt für alle Vertragsverhältnisse mit H3IT. Teil B enthält ergänzende, besondere Bedingungen für die Bereitstellung von Software als SaaS, die befristete Überlassung von Software (On-Premise) sowie für Dienstleistungen.
A. Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen" genannt) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der H3IT GmbH (nachfolgend „H3IT" oder „wir" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde/n" genannt) (Kunde und H3IT einzeln jeweils „Partei" und zusammen „Parteien" genannt) in Bezug auf die in Kapitel B näher definierten Leistungen (nachfolgend gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen" oder „vereinbarte Leistungen" genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Softwarelösungen von H3IT (nachfolgend „Software" genannt).
- 1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
- 1.3
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- 1.4
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- 1.5
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
- 2.1
Die Angebote von H3IT sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn H3IT dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich H3IT Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- 2.2
Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande (das maßgebliche Vertragsdokument wird nachfolgend auch „Auftragsdokument" genannt).
- 2.3
Erweiterte Funktionen, Integrationen in Drittsysteme oder Individualisierungen sind separat zu vereinbaren und können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Termine, Fristen, Verzug
- 3.1
Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.
- 3.2
Die Einhaltung von Fristen und Terminen für vertragsgegenständliche Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
- 3.3
Ansprüche des Kunden gegen H3IT wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen sind ausgeschlossen, sofern vereinbarte Fristen und Termine auf Grund von Umständen nicht eingehalten werden oder die vertragsgegenständliche Leistung aufgrund von Umständen ausfällt, die H3IT nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt (vgl. Ziff. A.14.).
4. Subunternehmer
H3IT führt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Einschaltung von Dritten als Subunternehmer aus. Soweit H3IT Dritte als Subunternehmer einschaltet, haftet H3IT für deren Tätigkeit nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen im selben Umfang wie für eigenes Verhalten.
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
- 5.1
Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten kann H3IT von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden.
- 5.2
Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der vertragsgegenständlichen Leistungen informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
- 5.3
Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die vertragsgegenständlichen Leistungen ausreichend dimensionierten – Hardware- und Softwareumgebung (einschließlich Betriebssystem, Browser, Internetverbindung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden (nachfolgend „IT-Infrastruktur des Kunden" genannt). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine IT-Infrastruktur den technischen Anforderungen von H3IT entspricht. Störungen, die auf unzureichende IT-Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind, fallen ausdrücklich nicht in die Verantwortung von H3IT.
- 5.4
Der Kunde beachtet die von H3IT für die Installation und/oder den Betrieb der vertragsgegenständlichen Leistungen gegebenen Hinweise, einschließlich der auf der Self-Onboarding-Plattform von H3IT eingestellten Lern- und sonstigen Materialien; es besteht insoweit eine Pflicht zur Selbstschulung durch den Kunden.
- 5.5
Der Kunde benennt für die Zusammenarbeit mit H3IT einen Ansprechpartner, der über notwendige Entscheidungsbefugnisse und technische Kenntnisse verfügt.
- 5.6
Soweit H3IT über die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit.
- 5.7
Wird H3IT durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, ist H3IT für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich.
- 5.8
Kommt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung durch H3IT seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so kann H3IT die vereinbarten Leistungen einstellen und ist erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange von H3IT zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können von H3IT gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
- 6.1
Soweit in dem Auftragsdokument nicht abweichend bestimmt, gelten die jeweils gültigen Listenpreise von H3IT.
- 6.2
Reise- und Nebenkosten sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen der Parteien in dem Auftragsdokument, separat zu vergüten.
- 6.3
Soweit in dem Auftragsdokument bzw. den nachfolgenden Besonderen Bedingungen (B.) nicht abweichend bestimmt, werden Zahlungen des Kunden ohne jeden Abzug binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- 6.4
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist H3IT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen.
- 6.5
Der Kunde ist zu einer Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von H3IT berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist H3IT berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von H3IT in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden von H3IT nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich unberührt.
- 6.6
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Geheimhaltung
- 7.1
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) oder sonstigen vertraulichen Informationen (nachfolgend zusammen "vertrauliche Informationen" genannt) der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Zu den vertraulichen Informationen von H3IT gehören auch die nach dem Vertrag erbrachten Leistungen.
- 7.2
Der Kunde wird vertrauliche Informationen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt, über die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im vertraglich vereinbarten Umfang verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.
- 7.3
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die offenlegende Partei bereits offenkundig oder der empfangenden Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Partei ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Partei der empfangenden Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) von der empfangenden Partei eigenständig, ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, entwickelt worden sind; (v) gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen oder die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung unter die Ausnahme des § 5 GeschGehG fällt – vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Vertrags gestattet ist.
8. Datenschutz
- 8.1
Die Parteien halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein.
- 8.2
Sofern und soweit H3IT im Rahmen der Leistungserbringung auch personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
9. Haftung
9.1 Vorbehaltlich der Regelung in nachstehender Ziff. 9.2 wird die gesetzliche Haftung von H3IT für Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt beschränkt:
- a)
H3IT haftet der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- b)
H3IT haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
- c)
Die Haftung von H3IT für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden des Kunden wird ausgeschlossen.
- 9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
- 9.3
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von H3IT.
- 9.4
Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von H3IT als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
- 9.5
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass H3IT nicht für Ungenauigkeiten, fehlerhafte Anwendungsdaten oder sonstige Störungen der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet, die von H3IT nicht zu vertreten sind. Hierzu gehören z.B. GPS-/GNSS-Signale (z.B. atmosphärische Bedingungen, Signalverschaffung), Korrekturservices der Satellitendienste, Wetterbedingungen (z.B. Nebel, Schnee, Regen, Wind), Netzwerkprobleme des Kunden (z.B. schlechte Internetverbindung, mangelnde Netzabdeckung), ungeeignete Hardware beim Kunden (z.B. veraltete Endgeräte, fehlerhafte Wartung), Fehlbedienung durch den Kunden.
10. Schutzrechte Dritter
- 10.1
Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde H3IT unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt H3IT hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit H3IT ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von H3IT vor.
- 10.2
H3IT haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde H3IT auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11. Audit
H3IT ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr ein Audit beim Kunden durchzuführen, um die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu überprüfen. Zu diesem Zweck darf H3IT vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Software, sowie Einsicht in die Bücher und Unterlagen nehmen, sowie auch in die IT-Infrastruktur des Kunden. H3IT sind hierfür die einschlägigen Dokumente zu übergeben oder der Zugang zu gewähren ebenso wie zu den betreffenden Anlagen, zu den üblichen Geschäftszeiten.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
- 12.1
Regelungen zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen (B.) sowie dem Auftragsdokument.
- 12.2
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
- 12.3
Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch H3IT ist u. a. der Fall, wenn der Kunde eine wesentliche vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, insbesondere wenn der Kunde mit einer im Rahmen des Vertrages fälligen Rechnung mehr als dreißig (30) Kalendertage im Verzug ist.
- 12.4
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Pflichten bei Vertragsbeendigung
- 13.1
Mit der Vertragsbeendigung enden jegliche dem Kunden von H3IT eingeräumten Nutzungsrechte.
- 13.2
Der Kunde ist verpflichtet, H3IT sämtliche überlassenen Materialien, Unterlagen, Datenträger zurückzugeben und sämtliche Kopien hiervon auf seinen eigenen IT-Systemen und Einrichtungen zu löschen, soweit er nicht vertraglich oder gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber H3IT.
14. Höhere Gewalt
- 14.1
Treten bei den Parteien Fälle höherer Gewalt ein, wozu auch Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, Verkehrsstörungen, Feuerschaden, Stromausfall, Epidemien, Pandemien etc. gehören können, so werden sie für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Auswirkungen von den Rechten und Pflichten des Vertrages entbunden.
- 14.2
Die Parteien werden sich in sämtlichen Fällen von Leistungsstörungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurden bzw. nach begründetem Anschein verursacht sein könnten, über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der störenden Einwirkung verständigen und sich über das weitere Vorgehen miteinander abstimmen. Die Partei, in deren Sphäre die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursachte Störung liegt, ist verpflichtet, sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren nach besten Kräften darum zu bemühen, die Störung zu beheben und in ihren störenden Auswirkungen zu beschränken.
- 14.3
Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die gehinderte Partei die andere Partei unverzüglich hierüber benachrichtigen und ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.
15. Schlussbestimmungen
- 15.1
Der Kunde darf Ansprüche gegen H3IT nur nach schriftlicher Zustimmung von H3IT auf Dritte übertragen. Die beiderseitigen Rechte aus § 354a HGB bleiben unberührt.
- 15.2
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- 15.3
H3IT behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z.B. geänderte Rechtslage, technische Weiterentwicklung der Software etc.). Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, gelten diese Änderungen gegenüber dem Kunden als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
- 15.4
Sofern nicht anderweitig vereinbart, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.
- 15.5
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- 15.6
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von H3IT. H3IT ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
- 15.7
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.
B. Besondere Bedingungen
Ergänzend zu den Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen (A.) gelten die nachfolgenden Besonderen Bedingungen.
I. Bereitstellung von Software (SaaS-Modell)
1. Vertragsgegenstand
- 1.1
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der in dem Auftragsdokument näher spezifizierten Software über das Internet, die Einräumung von zeitlich befristeten Nutzungsrechten an der Software sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten" genannt). H3IT behält sich das Recht vor, die Softwaremodule jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern, um die Funktionalität zu verbessern oder rechtlichen bzw. technischen Anforderungen zu genügen.
- 1.2
H3IT gewährt dem Kunden mit Vertragsbeginn Zugang zu einer Self-Onboarding-Plattform, auf der ein Benutzerhandbuch sowie weitere Materialien für die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt werden.
2. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung
- 2.1
H3IT hält ab dem im Auftragsdokument vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen von H3IT bzw. einem von H3IT beauftragten Rechenzentrum (nachfolgend, auch bei Mehrzahl „Server" genannt) die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Einzelheiten zum Speicherplatz werden erforderlichenfalls im Auftragsdokument vereinbart.
- 2.2
Eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet H3IT nicht, es sei denn die Parteien haben in dem Auftragsdokument etwas anderes vereinbart.
- 2.3
H3IT übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten und Passwörter zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten und Passwörter unbefugten Dritten zu überlassen.
- 2.4
Sofern und soweit mit einer von H3IT beabsichtigten Änderung der vereinbarten Leistungen (z.B. eine Änderung von Funktionalitäten der bereitgestellten Software, Änderungen am technischen System von H3IT) durch die Leistungen unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit der Anwendungsdaten einhergehen, wird H3IT dies dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.
- 2.5
Für die Beschaffenheit der erforderlichen IT-Infrastruktur auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und H3IT bis zum Übergabepunkt ist H3IT nicht verantwortlich. Übergabepunkt für die Software ist der Routerausgang des Servers von H3IT bzw. des von H3IT beauftragten Rechenzentrums.
- 2.6
Weitere Einzelheiten zu den von H3IT zu erbringenden Leistungen, einschließlich Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden erforderlichenfalls im Auftragsdokument vereinbart.
3. Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erhält an der Software mit Zahlung der vollständigen Vergütung nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
- a)
Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für eigene interne Zwecke/Projekte nutzen.
- b)
Wenn eine Anzahl von Nutzer vereinbart wurde, darf diese nicht überschritten werden ohne vorherige Zustimmung von H3IT.
- c)
Sofern H3IT während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die Regelungen zu Nutzungsrechten nach dieser Ziffer auch für diese.
- 3.2
Rechte, die hierin nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von unbefugten Dritten nutzen zu lassen oder die Software unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Erlaubt ist jedoch die Weitergabe von Zugängen zu der Software an Subunternehmer des Kunden, soweit dies zur Erfüllung der Projekte des Kunden erforderlich ist.
- 3.3
Der Kunde trifft die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.
- 3.4
Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
4. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird insbesondere
- a)
die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Passwörter geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Sofern der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass ein Passwort unbefugt Dritten bekannt geworden ist oder bekannt sein könnte, hat er das Passwort unverzüglich zu ändern. Der Kunde wird H3IT unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Passwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
- b)
die bei der Registrierung für die Nutzung der Software abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben und Änderungen unverzüglich mitteilen;
- c)
die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
- d)
die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziff. B.I.3. einhalten, insbesondere
- keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von H3IT betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von H3IT unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
- die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten;
- e)
vor der Versendung von Daten und Informationen an H3IT diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
- f)
wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Software an H3IT Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
- g)
sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern.
- 4.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendungsdaten regelmäßig auf Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. erforderliche Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
- 4.3
Der Kunde ist für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen im Hinblick auf die Anwendungsdaten verantwortlich.
5. Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
- 5.1
H3IT kann die Durchführung der vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise einstellen und/oder den Zugriff des Kunden auf die Software oder die Anwendungsdaten sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vereinbarten Leistungen in rechtswidriger Weise, insbesondere unter Verstoß gegen die Regelungen des Vertrages, genutzt wurden oder werden. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt. H3IT wird den Kunden unverzüglich über die Sperre informieren.
- 5.2
Nutzt der Kunde die vereinbarten Leistungen trotz entsprechender Abmahnung von H3IT weiterhin oder wiederholt in rechtswidriger Weise, insbesondere unter Verstoß gegen die Regelungen des Vertrages, so kann H3IT den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Weitere Rechte von H3IT, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Verfügbarkeit
- 6.1
Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Software technischen Risiken unterliegt. Wartungsarbeiten, Updates oder Ereignisse höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
- 6.2
H3IT gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von 99 % im Monat am Übergabepunkt.
- 6.3
Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Die vereinbarten planmäßigen Ausfall- und Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software.
- 6.4
H3IT ist in planmäßigen Ausfallzeiten berechtigt, die Software und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Planmäßige Ausfallzeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt.
7. Support, Servicezeit
- 7.1
H3IT richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail unter support@h3it.de gestellt werden. Die Anfragen werden während der nachstehend angegebenen Servicezeit in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Gleiches gilt für Störungsmeldungen.
- 7.2
Die Servicezeit von H3IT ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von H3IT.
8. Rechte des Kunden bei Mängeln
- 8.1
Der Kunde wird Mängel an den vereinbarten Leistungen H3IT unverzüglich anzeigen. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Mängeln bzw. Störungen muss der Kunde die von H3IT erteilten Hinweise befolgen. Der Kunde muss seine Störungsmeldungen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
- 8.2
Die Rechte des Kunden bei Mängeln beurteilen sich nach den Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.
- 8.3
H3IT wird auftretende Mängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen.
- 8.4
Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn H3IT ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von H3IT endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
9. Haftung
Ergänzend zu den Regelungen in Ziff. A.9. wird vereinbart, dass die verschuldensunabhängige Haftung von H3IT auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist.
10. Vergütung
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Auftragsdokument.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung
- 11.1
Der Vertrag wird – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Auftragsdokument – für eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt wird. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Kündigung in Ziff. A.12.
- 11.2
Soweit in dem Auftragsdokument nicht abweichend bestimmt, wird H3IT dem Kunden mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die von ihm auf den Systemen von H3IT gespeicherten Anwendungsdaten auf einem von H3IT ausgewählten geeigneten Datenträger und Datenformat zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Aufwände kann H3IT nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung stellen.
II. Befristete Überlassung von Software (On-Premise-Modell)
1. Vertragsgegenstand
- 1.1
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche und zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der in dem Auftragsdokument näher spezifizierten Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
- 1.2
H3IT überlässt dem Kunden eine Kopie der Software in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger. Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die Nutzung der Software.
- 1.3
H3IT gewährt dem Kunden mit Vertragsbeginn Zugang zu einer Self-Onboarding-Plattform, auf der ein Benutzerhandbuch sowie weitere Materialien für die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt werden.
2. Nutzungsrechte
2.1 Der Kunde erhält mit Zahlung der vollständigen Vergütung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung der Software in dem hierin bzw. dem Auftragsdokument eingeräumten Umfang.
- a)
Der Kunde darf die Software nur für eigene interne Zwecke/Projekte nutzen.
- b)
Der Kunde nutzt die Software nur in der vertraglich vereinbarten Anzahl von Nutzern.
- c)
Sofern H3IT während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die Regelungen zu Nutzungsrechten nach dieser Ziffer auch für diese.
- d)
Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den Bestimmungen im Auftragsdokument.
- 2.2
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie" sowie einen Urheberrechtsvermerk von H3IT sichtbar anzubringen.
- 2.3
Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch H3IT zugänglich gemacht werden.
- 2.4
Über die vorstehend genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
- 2.5
Rechte, die hierin nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von unbefugten Dritten nutzen zu lassen oder die Software unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Erlaubt ist jedoch die Weitergabe von Zugängen zu der Software an Subunternehmer des Kunden, soweit dies zur Erfüllung der Projekte des Kunden erforderlich ist.
- 2.6
Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen des Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an H3IT zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder H3IT auszuhändigen. Weitere Rechte von H3IT, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund oder die Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Schutz der Software
Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
4. Support, Servicezeit
- 4.1
H3IT richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail unter support@h3it.de gestellt werden. Die Anfragen werden während der nachstehend angegebenen Servicezeit in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Gleiches gilt für Störungsmeldungen.
- 4.2
Die Servicezeit von H3IT ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von H3IT.
5. Rechte des Kunden bei Mängeln
- 5.1
Der Kunde wird Mängel an den vereinbarten Leistungen H3IT unverzüglich anzeigen. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Mängeln bzw. Störungen muss der Kunde die von H3IT erteilten Hinweise befolgen. Der Kunde muss seine Störungsmeldungen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
- 5.2
Die Rechte des Kunden bei Mängeln beurteilen sich nach den Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.
- 5.3
H3IT wird auftretende Mängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen.
- 5.4
Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn H3IT ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von H3IT endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
6. Haftung
Ergänzend zu den Regelungen in Ziff. A.9. wird vereinbart, dass die verschuldensunabhängige Haftung von H3IT auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist.
7. Vergütung
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Auftragsdokument.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
- 8.1
Der Vertrag wird – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Auftragsdokument – für eine Grundlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt wird. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Kündigung in Ziff. A.12.
- 8.2
Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern zu entfernen sowie H3IT gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach unserer Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
III. Dienstleistungen
1. Vertragsgegenstand
Weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software erbringt H3IT nach Maßgabe der hierin und in dem Auftragsdokument geregelten Bedingungen. Zu diesen Dienstleistungen gehören z.B. Beratungs-, Unterstützungs-, Customizing- und Schulungsleistungen.
2. Nutzungsrechte
Soweit in dem Auftragsdokument nicht abweichend vereinbart, räumt H3IT dem Kunden mit Zahlung der vollständigen Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten verkörperten Leistungsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen.
3. Vergütung
Die Vergütung für die Dienstleistungen sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Auftragsdokument.
4. Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1 Der Vertrag endet – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Auftragsdokument – je nachdem was früher eintritt, wenn
- a)
die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden;
- b)
das vereinbarte Budget verbraucht wurde; oder
- c)
der Vertrag von einer Partei mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wurde.
4.2 Im Übrigen gelten die Regelungen zur Kündigung in Ziff. A.12.
Stand: Version 2-0 – November 2025 · H3IT GmbH, Thielenplatz 3, 30159 Hannover